ARBEITSBEREICH INGENIEURBÜRO FÜR ARBEITSSCHUTZ UND MESSTECHNIK
Die Zahl der Quellen elektromagnetische
Felder nimmt ständig zu. Eine Unterscheidung kann erfolgen nach
Hochfrequenzfeldern und nach Niederfrequenzfeldern.
Hochfrequenzfelder
außerhalb der Wohnung: alle Sendeanlagen Mobilfunk, Radio, Fernsehen,
Sicherheitsdienste, Amateurfunksender
in der Wohnung:
Mobiltelefon, Schnurlostelefon, PC- und Multimedia-Verbindungen durch WLAN bzw.
Bluetooth, Mikrowellengeräte
Niederfrequenzfelder
außerhalb der Wohnung:
Stromversorgung durch Hochspannungsleitungen, Erdkabel, Transformatoren
innerhalb der Wohnung: alle
elektrischen Geräte z. B. Herd, Waschmaschine, Radio, Fernseher
Wenn Sie wissen wollen, welchen
Einfluss diese Anlagen und Geräte auf ihre Hauptaufenthaltsorte haben wollen (in erster Linie Schlafplätze) benötigen Sie
Informationen, die Sie von den Betreibern und Herstellern der Anlagen und
Geräte erhalten.
Bürgerinnen und Bürger haben
das Recht, nach dem Umweltinformationsgesetz von
jeder Anlage - sei es eine Amateurfunkstation oder eine Hochspannungsleitung – Angaben zu der Stärke der elektromagnetischen Felder und zu
den Sicherheitsabständen der Anlage zu erhalten.
Auskünfte erteilt bei
Hochfrequenzanlagen die zuständige Abteilung der Bundesnetzagentur.
Bei Anlagen der
Stromversorgung ist das zuständige Landesumweltamt zuständig. Die meisten
Stromversorgungsunternehmen geben bei konkreten Anfragen auch selbst Auskunft.
Die Adressen erfahren sie bei den Umweltbehörden vor Ort.
Auskünfte können für private
Anfrager/innen mit Kosten verbunden sein, bei Auskünften an die anerkannten
Umweltverbände (z. B. an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
e. V. (BUND) in NRW) wird meist auf die Kostenerstattung verzichtet. Wenden Sie sich deshalb an
die BUND-Gruppe vor Ort.
Falls Sie Schwierigkeiten
bei der Auskunftserteilung bekommen oder bei der Bewertung Probleme haben,
hilft Ihnen das Ingenieurbüro weiter.