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ARBEITSBEREICH
INGENIEURBÜRO FÜR ARBEITSSCHUTZ UND MESSTECHNIK


Die Zahl der Quellen elektromagnetische Felder nimmt ständig zu. Eine Unterscheidung kann erfolgen nach Hochfrequenzfeldern und nach Niederfrequenzfeldern. 

Hochfrequenzfelder

außerhalb der Wohnung:  alle Sendeanlagen Mobilfunk, Radio, Fernsehen, Sicherheitsdienste, Amateurfunksender

in der Wohnung: Mobiltelefon, Schnurlostelefon, PC- und Multimedia-Verbindungen durch WLAN bzw. Bluetooth,  Mikrowellengeräte  

Niederfrequenzfelder

außerhalb der Wohnung: Stromversorgung durch Hochspannungsleitungen, Erdkabel, Transformatoren

innerhalb der Wohnung: alle elektrischen Geräte z. B. Herd, Waschmaschine, Radio, Fernseher  

Wenn Sie wissen wollen, welchen Einfluss diese Anlagen und Geräte auf ihre Hauptaufenthaltsorte haben wollen  (in erster Linie Schlafplätze) benötigen Sie Informationen, die Sie von den Betreibern und Herstellern der Anlagen und Geräte erhalten.   Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, nach dem Umweltinformationsgesetz von jeder Anlage - sei es eine Amateurfunkstation oder eine Hochspannungsleitung – Angaben zu der Stärke der elektromagnetischen Felder und zu den Sicherheitsabständen der Anlage zu erhalten.

Auskünfte erteilt bei Hochfrequenzanlagen die zuständige Abteilung der Bundesnetzagentur.   Bei Anlagen der Stromversorgung ist das zuständige Landesumweltamt zuständig. Die meisten Stromversorgungsunternehmen geben bei konkreten Anfragen auch selbst Auskunft. Die Adressen erfahren sie bei den Umweltbehörden vor Ort.

Auskünfte können für private Anfrager/innen mit Kosten verbunden sein, bei Auskünften an die anerkannten Umweltverbände (z. B. an den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) in NRW) wird meist auf die Kostenerstattung verzichtet. Wenden Sie sich deshalb an die BUND-Gruppe vor Ort.  

Falls Sie Schwierigkeiten bei der Auskunftserteilung bekommen oder bei der Bewertung Probleme haben, hilft Ihnen das Ingenieurbüro weiter.